EXPERTEN TIPP: Tuning- und Zubehörteile
Der VDAT – Verband der Automobil Tuner weist darauf hin, dass der Hinweis vieler Fahrzeughersteller oder Vertragshändler darauf, dass die „Garantie“ komplett verfallen würde, wenn man frei auf dem Markt erhältliche Tuning- und Zubehörteile verbaut, nicht richtig ist. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf den Unterschied zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ hinzuweisen - ist alles was wir mit dem Wort „Garantie“ beschreiben auch eine Garantie? Nein! Juristisch wird zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Anbieters) und der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) unterschieden.
Der Umfang und die Wirkungsweise der Sachmängelhaftung ist vom Gesetzgeber definiert und kann nicht einseitig, z.B. von Seiten eines Fahrzeugherstellers verändert werden.
Natürlich kann kein Fahrzeughersteller alle auf dem Markt erhältlichen Tuning- und Zubehörteile an seinen Fahrzeugen hinsichtlich der Sicherheit überprüfen. Dieser Sachverhalt rechtfertigt jedoch keinen generellen Ausschluss von
Gewährleistungs- und Garantierechten. Der Umfang und der Ausschluss der Garantierechte ergibt sich aus den Garantiebedingungen der Hersteller. Der VDAT weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur dann abgelehnt werden können, wenn zwischen dem verbauten Zubehörteil und dem Schaden ein „kausaler“ (=miteinander in Verbindung stehen) Zusammengang besteht.
Das heißt, dass z.B. ein Schaden am elektrischen Fensterheber während des Gewährleistungszeitraumes nicht deswegen abgelehnt werden darf, weil Leichtmetallräder eines freien Anbieters montiert sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich eine Rechtsauskunft einzuholen und im Falle von komplexen Umbaumaßnahmen sollte überlegt werden, eine zusätzliche Tuningversicherung abzuschliessen, die vielfach von den Tuningunternehmen auch angeboten wird.
Somit steht dann dem Vergnügen, sein Fahrzeug wirklich nach dem eigenen Geschmack umzurüsten, nicht mehr im Weg.
Somit hat der Endverbraucher immer die Wahl sich auch für Tuning und Zubehörteile Hersteller-unabhängiger Tuning- und Zubehöranbieter zu entscheiden. Eingebaut beim Premio Tuning Partner hat man zusätzlich die Sicherheit, dass alles fachgerecht montiert wurde.
Garantien sind freiwillige Zusagen des Herstellers, die über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehen – z.B. 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung. Vielfach sind derartige Garantien der Fahrzeughersteller mit konkreten Verpflichtungen des Fahrzeugbesitzers verbunden.